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Schülerin der Krankenpflegeschule bei der praktischen AusbildungKrankenpflegeschülerin mit EssentablettSchülerinnen und Schüler eines Lehrgangs

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  Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeschule  
  Auf dieser Seite findet Ihr Informationen zur theoretischen und praktischen Ausbildung, sowie zur Prüfung. Alles andere wie Urlaub und Vergütung steht unter "Wissenswertes".  
     
  Ausbildung und staatliche Prüfung  
  Die Ausbildung an der staatlich anerkannten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege dauert 3 Jahre. Die Ferienzeit beträgt ca. 5 Wochen pro Jahr. Die vom Gesetz für die Gesamtdauer der Ausbildung zugelassene Höchstausfallzeit wegen Erkrankung oder Schwangerschaft beträgt 10% Theorie und 10% Praxis.  
     
  Der Lehrgang schließt ab mit der staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege wird vor dem Prüfungsausschuss der Schule abgelegt.  
     
  Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält die (der) Auszubildende ein Zeugnis und von der zuständigen Behörde eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger".  
     
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