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Die Ausbildung in der Gesundheits- und
Krankenpflegeschule |
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Auf
dieser Seite findet Ihr Informationen
zur theoretischen und praktischen
Ausbildung, sowie zur Prüfung. Alles
andere wie Urlaub und Vergütung steht
unter "Wissenswertes". |
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Ausbildung und staatliche Prüfung |
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Die
Ausbildung an der staatlich anerkannten
Schule für Gesundheits- und
Krankenpflege dauert 3 Jahre. Die
Ferienzeit beträgt ca. 5 Wochen pro
Jahr. Die vom Gesetz für die Gesamtdauer
der Ausbildung zugelassene
Höchstausfallzeit wegen Erkrankung oder
Schwangerschaft beträgt 10% Theorie und
10% Praxis. |
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Der
Lehrgang schließt ab mit der staatlichen
Prüfung, die aus einem schriftlichen,
einem mündlichen und einem praktischen
Teil besteht. Die Prüfung in der
Gesundheits- und Krankenpflege wird vor
dem Prüfungsausschuss der Schule
abgelegt. |
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Nach
erfolgreichem Abschluss der Prüfung
erhält die (der) Auszubildende ein
Zeugnis und von der zuständigen Behörde
eine Urkunde über die Erlaubnis zur
Führung der Berufsbezeichnung
"Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder
"Gesundheits- und Krankenpfleger". |
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