Vinzenzkrankenhaus Hannover
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  Qualitätssicherung bei Fallpauschalen/Sonderentgelten  
  Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V oder Gesundheitsstrukturgesetz) schreibt den Krankenhäusern Qualitätssicherungsmaßnahmen für die stationäre Patientenversorgung vor (§ 112 und § 137).  
  Die Rahmenempfehlung der GKV-Spitzenverbände und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Inhalt entsprechender Verträge sieht vor,  
  - die Datenerhebung zunächst auf einzelne Krankenhausleistungen aus dem Katalog der so genannten Fallpauschalen und Sonderentgelte zu beschränken,  
  - zu jedem dieser Eingriffe ca. 30-100 Parameter allgemeiner und eingriffsspezifischer Arte zu erheben und  
  - die Auswertung auf Landes- oder Bundesebene vornehmen zu lassen.  
     
  Der Beginn der Dokumentationspflicht ist aus logistischen Gründen vom ursprünglichen Termin 01.07.96 auf den 01.01.97 verschoben worden. Durch inhaltliche Veränderungen im Gesetzestext (die eine größere Einflussnahme der Ärzteschaft erwarten lassen) ist die langfristige Zukunft dieser Qualitätssicherungs-Dokumentation noch ungewiss.  
     
  In Niedersachsen sahen die Beschlüsse des Lenkungsausschusses auf Landesebene zunächst nur eine Dokumentation der Sonderentgelte und Fallpauschalen für Gallenwegsoperationen, später auch der Hüftgelenksoperationen vor.  
     
  Im Vinzenzkrankenhaus werden seit Mitte 1997 alle auf Bundesebene vereinbarten Fallpauschalen und Sonderentgelte mit Hilfe der Software QS-Med Professional (Dt. Ärzteverlag) dokumentiert, eine landesweite Auswertung steht jedoch weiterhin aus.  
     
     
     
     
     
     
     
 

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