Besuchsregelungen (Stand 01.03.2023)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
- Besuchszeiten täglich zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr, sowie zwischen 14:00 Uhr und 19:00 Uhr
- Max. 2 Besuchende pro Patient*in
- Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Besuchszeit
- Kinder ab dem 6. Lebensjahr: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS)
- Kinder ab dem 14. Lebensjahr: FFP2- Maske
- Kein Einlass für Besuchspersonen mit einem Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne Maske (Ausnahme: palliative Situation)
Geburtshilfe
- Anwesenheit des werdenden Vaters oder einer anderen festgelegten Bezugsperson von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Kreißsaal sowie auf der Station 6/Geburtsstation erwünscht
- Besuchsmöglichkeit nach Entbindung:
- Vater oder einer anderen festgelegten Bezugsperson
- Geschwisterkinder in Begleitung der Besuchsperson
- Maskenpflicht für Besuchsperson und begleitende/s Kind/er wie unter „Besuchsregelungen“ beschrieben (s.o.).
Intensivstation - Palliativmedizin – Isolierpatienten
Im besonderen Einzelfall sind individuelle Sonderregelungen/ begründete Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich. Diese sind vorab direkt mit den betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu klären, damit Informationen zu Sonderregelungen an der Pforte/ Empfang vorliegen.
Ambulanzen
Von den Patient*innen, die sich in den Ambulanzen vorstellen, wird nur die Einhaltung der Regelungen, die auch bei den niedergelassenen Ärzten gelten, gefordert.
Das sind:
- FFP2 Maske (soll durchgängig getragen werden) – (oder ärztliches Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht kann vorgezeigt werden)
- Symptomfreiheit (die Patient*innen sollen die Termine nur wahrnehmen, wenn sie frei von Symptomen sind)
Veranstaltungen
Um Sie und unsere Patientinnen und Patienten zu schützen, haben wir uns entschieden, vorerst Veranstaltungen digital oder an Veranstaltungsorten außerhalb des Krankenhauses anzubieten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie zukünftig wieder im Vinzenzkrankenhaus begrüßen zu dürfen.