

Zentrale 0511 950-0
Besucherregelungen ab 16.12.2020
Hintergrund sind die verschärften Maßnahmen des allgemein Lockdown, die weiter steigenden Infektionszahlen und die damit einhergehenden zunehmenden stationären Versorgungsbedarfe von Patientinnen und Patienten mit COVID-19. Der Besucherstopp ist ein weiterer Beitrag, alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte weiter zu minimieren. Das Besuchsverbot dient dem Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken.
Sonderregelung für die Geburtshilfe und palliativmedizinische Versorgung:
• Der Vater (alternativ EINE festgelegte andere Bezugsperson) darf während der Geburt anwesend sein. Sollte sich der Geburtsvorgang sehr lange hinziehen, kann ggf. der Vater auf „ Abruf“ in der Halle warten und über sein Handy oder den Empfang in den Kreißsaal gerufen werden.
• Sonstige individuelle Sonderregelungen bitten wir direkt mit dem ärztlichen Dienst zu klären, damit dieser dem Empfang den Namen des Patienten sowie den Namen des „erlaubten“ Besuchers mitteilt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich des Corona-Virus in Deutschland und um Sie und unsere Patientinnen und Patienten zu schützen, haben wir uns entschieden, vorerst alle Veranstaltungen (Konzerte, Foren, Infoveranstaltungen, Kursprogramm) in unserem Haus abzusagen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie zukünftig wieder im Vinzenzkrankenhaus begrüßen zu dürfen.